...werden Ihnen als Patient in Rechnung gestellt.

 

Der Grund liegt darin, dass Zeit in der Schmerzmedizin ein wesentlicher Therapieaspekt ist, der im kassenärztlichen System nicht gewürdigt und vergütet wird. Die Behandlung soll sich jedoch an den Erfordernissen der Erkrankung und den Bedürfnissen des Patienten und nicht des Gesundheitssystems orientieren.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt dabei nicht willkürlich, sondern anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Voraussetzungen zur Kostenerstattung durch die privaten Krankenkassen ist in der Regel gegeben, sollte jedoch immer geklärt werden; ebenso für Selbstzahler die Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung.

 

Um vorab für die Patienten relevante Fragen zu klären, findet zunächst ein Beratungsgespräch von ca. 15 Minuten  statt, das nach der GOÄ mit 30,59 € berechnet wird.

Die Behandlungskosten